Das Steuerrecht prägt die Rechtsnatur von nahezu jeder internationalen Transaktion und hat somit einen erheblichen Einfluss auf die Strategie internationaler Unternehmen. Eine vorausschauende Gestaltung einer Transaktion, unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile des internationalen Steuerrechts (Doppelbesteuerung, Kredit für ausländische Steuern, usw.), kann sich als sehr vorteilhaft erweisen. Das Recht jeglicher natürlicher und juristischer Person, Ihre Angelegenheiten möglichst steuerschonend zu organisieren, ist ein weltweit anerkanntes Prinzip. Wir haben einen Spezialisten für Internationales Steuerrecht, welcher Ihnen bei der Strukturierung Ihrer Transaktionen behilflich sein kann. Selbstverständlich betreuen wir unsere Mandanten bei der Gründung von Juristischen Personen in Steueroasen, wobei diese Gründungen von uns selbst durchgeführt werden. Insbesondere aus erbrechtlichen und haftungsrechtlichen Gründen sind wir behilflich bei der Errichtung von Offshore Gesellschaften, Trusts und Stiftungen in den Caymen Islands, den Bahamas, Panama, den British Virgin Islands, Liechtenstein, Luxemburg und anderen Steueroasen weltweit.