Der Tourismus ist eine der wichtigsten Säulen der dominikanischen Wirtschaft. In unmittelbarer Nähe zu den Vereinigten Staaten gelegen, mit atemberaubenden Stränden entlang der 800 km langen Küste, aktiv vermarktet durch private und staatliche Interessen, bietet die Dominikanische Republik ihren Besuchern eine vielfältige touristische Oase. Als erster Ort der Kolonalisierung der westlichen Hemisphäre ist die Hauptstadt Santo Domingo de Guzmán mit der ersten Kathedrale, dem ersten Krankenhaus, dem ersten Zollhaus und der ersten Universität auf dem amerikanischen Kontinent, reich an historischer Bedeutung. Heute ist die Dominikanische Republik das Land mit den höchsten Besucherzahlen der gesamten Karibik. Im Jahr 2010 lag die Rekordzahl der Besucher der Dominikanischen Republik bei 4,1 Millionen und 2009 wurde ein Umsatz von vier Milliarden US-Dollar erzielt.
Die dominikanische Regierung und private Investoren haben jahrzehntelang die Entwicklung von modernen Infrastrukturen und den Bau von Hotels gefördert. Die Ergebnisse sind beeindruckend:
- Weltweiter Zugang zu den wichtigsten touristischen Gebieten des Landes durch sechs stratetisch plazierte internationale Flughäfen und häufigen Direktflügen von den Vereinigten Staaten zum internationalen Flughafen Casa de Campo bei La Romana, der von Miami und New York in nur wenigen Stunden erreichbar ist und an der beliebten Südostküste des Landes gelegen ist;
- Moderne und direkte Reiserouten, die den Norden mit dem Süden und den Osten mit dem Westen verbinden, ermöglichen es, die Reisezeit zu verschiedenen Touristenattraktionen des Landes wie die Walbeobachtung auf der Halbinsel Samaná, Wildwasser-Rafting und Kajakfahrten auf dem Fluss Yaque del Norte in den Bergen, die einmaligen Möglichkeiten zum Kiteboarden und Windsurfen in Cabarate und Sosúa sowie Schnorcheln und Tauchen in Sosúa, zu verkürzen;
- Moderne Unterkünfte in unterschiedlichen Preisklassen in allen wichtigen Touristenregionen des Landes, einschließlich Punta Cana, Bávaro und Macao im Osten; Juan Dolio, San Pedro de Macorís und La Romana im Süden; Las Terrenas, Samaná und Las Galeras auf der Halbinsel Samaná; Puerto Plata, Sosúa, Cabarete, Playa Grande, Río San Juan und Cabrera an der Nordküste und die Ballungsräume Santiago, im Herzen des zentralen Tals (Cibao) und Santo Domingo. Im Jahr 2009 betrug die geschätzte Anzahl an Hotelzimmern in der Dominikanischen Republik über 67.000. Seit 2010 wurden mehr als 1000 hochklassige Suiten an der exklusiven Südostküste gebaut und für 2013 sind weitere geplant und;
- Die Bereitstellung von 53 Millionen US-Dollar für den Erhalt der historischen Kolonialzone in der Hauptstadt Santo Domingo, einschließlich der Anbringung von High-Tech-Überwachungsgeräten zur Erhöhung der Sicherheit.
Diese Entwicklung und das stetige Wachstum haben zahlreiche auf den Tourismus ausgerichtete Unternehmen zum Tätigwerden ermuntert: Hotels und Beherbergungsbetriebe, Souvenirläden, Restaurants, Lebensmittel- und Getränkebetriebe, Reisebüros und Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Casinos und Spielhallen, sowie andere. Große Bedeutung hierbei kommt dem Gesetz Nr. 541 vom 31. Dezember 1060, mit dem das Ministerium für Tourismus gegründet wurde, zu. Darüber hinaus bietet das Gesetz 158-1 attraktive Anreize für Investoren in der Tourismusbranche.
Das Gesetz Nr. 541 bezeichnet das Tourismusministerium als offizielle Regierungsbehörde, um die Tätigkeiten im Bereich des Tourismus aufzuzeichnen, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und eine korrekte Gesetesanwendung zu gewährleisten. Diese Behörde berichtet direkt dem Präsidenten und hat die Befugnis, regionale oder provisorische Stellen einzurichten. Die Nationale Tourismuskommission, deren Mitglieder vom Minister für Tourismus ernannt werden, vertreten Regierungsbehörden, private Unternehmen und Gewerkschaften, die im Tourismus tätigen sind und unterstützen außerdem das Ministerium bei der Erreichung der gesetzlich festgelegten Ziele.
Das Ministerium ist dazu befugt, Folgendes zu regeln: (a) Hotel- und Beherbergungsbetriebe (Verordnung 817-03); (b) Restaurants (Verordnung 816-03); (c) Souvenirläden (Verordnung 813-03); und (d) Reisebüros und Reiseveranstalter (Verordnung 815-03); und (e) alle tourismusbezogenen Transporte (Verordnung 817-03).
Hotels
Die Verordnung Nr. 818-03 regelt die Registrierung, Klassifizierung und den Betrieb von jeglichen Beherbergungsbetrieben, welche sich dadurch auszeichnen, dass sie allgemein zugänglich sind und gegen Zahlung eines Preises Unterkunft gewähren. Um den Betrieb aufnehmen zu können, muss das Hotel, nach Einreichung der entsprechenden Dokumente und Bezahlung von Gebühren, eine Lizenz bei dem Tourismusministerium beantragen. Diese Lizenzen sind ein Jahr lang gültig und unterliegen regelmäßigen Preisanpassungen. Die Verlängerung der Lizenz hängt von der Stellung des Hotels im Ranking, seiner Infrastruktur und seinen Serviceangeboten ab.
Das Tourismusministerium legt Mindeststandards für die Infrastruktur und die Einrichtung des Betriebs fest. Dies umfasst Folgendes: (a) für jedes Zimmer werden der Zimmerpreis und die beinhaltenden Mahlzeiten angezeigt; (b) regelmäßige Datenmitteilung des Hotels an das Ministerium; (c) Einhaltung von Reservierungen; und (d) Festhalten der Identität der Reisenden und deren Ankunfts- und Abfahrtszeiten.
Die Hotels werden von einer besonderen Kommission, bestehend aus dem Minister für Tourismus, zwei Mitgliedern, die vom Ministerium ernannt werden, und zwei Mitgliedern, die vom Nationalen Hotel- und Gaststättenverband (ASONAHORES) ernannt werden, nach Qualitätskriterien und Einhaltung der Regelungen und Bedingungen klassifiziert.
Restaurants
Die Verordnung Nr. 816-03 regelt die Klassifizierung und Regelung von Restaurant-, Speisen-, und Getränkeserviceleistungen. Ein Ausschuss überprüft den Antrag des Betriebs und klassifiziert den Betrieb auf der Grundlage seiner Merkmale, der Ausstattung und der Servicequalität.
Souvenirläden
Die Verordnung Nr. 813-03 regelt die Registrierung, die Einrichtung und den Betrieb von Souvenirläden in der Dominikanischen Republik. Souvenirläden sind Betriebe, die kommerziellen Verkauf von Geschenken und dominikanischem Kunsthandwerk an Touristen betreiben.
Um mit dem Betrieb eines Souvenirladens zu beginnen, muss eine Lizenz beim Tourismusministerium beantragt werden. Nach Vorlage der entsprechenden Dokumente und Begleichung der Gebühren kann die Lizenz gewährt werden. Die Lizenzen müssen jährlich verlängert werden. Von dem Ministerium beauftragtes Personal überprüft regelmäßig die Gesundheitsbedingungen, die Preise und die Herkunft der Produkte.
Reisebüros und Reiseveranstalter
Die Verordnung Nr. 815-03 regelt die Registrierung und beaufsichtigt Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisebüros und Reiseveranstaltern. Die Anbieter werden unterteilt in (a) Großreiseveranstalter, (b) Reservierungs- und Ticketdienste oder (c) Reiseveranstalter bezüglich ein- und ausreisenden Touristen oder dem lokalen Tourismus. Reiseveranstalter sind dazu verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um Personenschäden, Sachschäden und Geschäftsvorgänge, sowie Stornierungen und Vertragsverletzungen abzudecken.
Bodentransport
Die Verordnung Nr. 817-03 regelt den touristischen Verkehr am Boden. Dieser umfasst Autos, Taxen und alle Arten von Bussen. Das Tourismusministerium legt Tarife fest, die von den Passagieren gemäß Artikel 20 des Gesetzes Nr. 541 verlangt werden dürfen. Auch diese Lizenzen werden für ein Jahr gewährt und können verlängert werden. Alle Fahrzeuge unterliegen Sicherheitskontrollen.
Casinos und Spielhallen
Das Gesetz 351 (1964) in seiner geänderten Fassung regelt die Lizenzvergabe an Casinos und Spielhallen, um die Vielfalt des Tourismusangebots des Landes zu vervollständigen. Spielautomaten sind erlaubt und Wette und Gewinne müssen in US-Dollar angegeben werden. Alle Einnahmen durch Glücksspiel müssen bei der nationalen Zentralbank hinterlegt werden und unterliegen der Steuer, die von dem jeweiligen geografischen Standort abhängt.
Anträge für Casino-Lizenzen können beim Tourismusministerium gestellt werden und werden von der Nationalen Casinokommission bewertet, die ihre Empfehlungen weiterleitet. Casinos müssen in Verbindung mit einem Hotel betrieben werden, das als „Erste Klasse“ kategorisiert ist. Die Anträge müssen eine Beschreibung der angebotenen Glücksspiele und deren Funktionsweise enthalten. Außerdem muss ausgeführt werden, wie die Spielhallen verwaltet werden, welche Regeln für Höchstwetten gelten und die Angaben der Öffnungszeiten.
Timesharing (Ferienwohnrecht)
Die Verordnung Nr. 9-2001 regelt die Nutzung von Timesharing. Die Verordnung beinhaltet die Bedingungen zwischen Verbrauchern und Dienstleistern sowie deren jeweiligen Rechte und Pflichten.
Der Anbieter eines Timesharing muss zur Realisierung des Projekts vor einem Notar eine Erklärung abgeben, in der die Immobilie als Timesharing-Immobilie bezeichnet wird. Dieser Erklärung müssen die Eigentumsurkunde, die erforderliche Baugenehmigung inklusive aller weiteren benötigten Genehmigungen, sowie Unterlagen zum Bau und Betrieb der Anlage einschließlich der Grundstücksbeschreibung, zder Anzahl der Gebäude und ein Kostenüberblick über die Einheiten beiliegen.
Vor dem Betriebsbeginn muss das Tourismusministerium die vor dem Notar angefertigte Erklärung, die internen Regelungen und den Timesharing-Vertrag genehmigen. Die internen Regelungen müssen jedem Nutzer des Dienstes bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.
Das Gesetz 158-01 über die Förderung der Tourismusentwicklung vom 9. Oktober 2001, ergänzt durch die Ermächtigungsverordnungen Nr. 1125-01 und Nr. 74-02 und in wenigen Teilen abgeändert durch das Gesetz Nr. 184-02, bietet Steueranreize für Investitionen in unterdurchschnittlich entwickelten Gebieten, die das höchste Tourismuspotenzial in der Dominikanischen Republik haben. Diese Steueranreize, die vor allem auf wenig entwickelten Provinzen und Gebieten im ganzen Land, aber auch auf bereits entwickelte Gebiete wie Punta Cana und Puerto Plata abzielen, gewähren einen Fortschritt für die Infrastruktur, stellen internationale Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung und bieten den Verkauf oder die Vermietung von staatlichem Land für den Tourismus an. Tourismusbetriebe wie Hotels, Kongresszentren, Kreuzfahrtschiffunternehmen, Themenparks, Golfplätze und andere Betriebe profitieren von diesen aktuell geltenden staatlichen Anreizen.
Die Steuerbefreiungen gelten bis zu zehn Jahre nach dem Datum der Fertigstellung des Projekts und umfassen Folgendes:
- Einkommenssteuer;
- Eintragungssteuer;
- Grundstücksübertragungen bei Vorlage einer Sicherheit in Höhe von 3% der zu zahlenden Steuer;
- Grundsteuer;
- Auftragnehmergebühren und –abgaben bei der Projektaufsicht;
- Internationale Finanzierungssteuern und Quellensteuern für begünstigte Unternehmen;
- Einfuhrsteuern und anderen Gebühren; und
- Mehrwertsteuer für Maschinen, Ausrüstung, Materialien und andere Güter, die für das Projekt benötigt werden.
Ein zusätzlicher Anreiz ist ein Steuerabzug von bis zu 20% auf das steuerpflichtige Nettojahreseinkommen für genehmigte Investitionen.
Um von den Steuerbefreiungen und -abzügen zu profitieren, müssen die Projekte die Umwelt schonen, eine nachhaltige Entwicklung nachweisen und vom Tourismusministerium in eine Kategorie eingeteilt werden. Die Einteilung in eine Kategorie erfordert einen Antrag, ein Zertifikat über die Umweltverträglichkeit, vorläufig genehmigte architektonische Entwurfs- und Konstruktionsdetails, eine Beschreibung des Förderungsunternehmens bzw. des Investors, einen Marketing- und einen Förderungsplan, sowie eine Bankauskunft. Die Einreichung der Unterlagen wird bewertet und die Empfehlungen werden an den Tourismusförderungsrat weitergegeben, der seine Entscheidung in einem formellen Beschluss begründet.
GUZMÁN ARIZA UND DER TOURISMUS
Guzmán Ariza ist in der Lage, Sie bei der Befolgung der gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf tourismusbezogene Aktivitäten zu unterstützen, da wir präsent und sachkundig sind und kosteneffektiv arbeiten. Als die Tourismusbranche der Dominikanischen Republik sich in den 1980er Jahren entlang der Nordküste entwickelte, war die Rechtsanwaltskanzlei Guzmán Ariza ein Teil dieses Prozesses, als sie 1985 ihre Rechtsanwaltskanzlei in Sosúa eröffnete.
Seitdem ist die Tourismusindustrie des Landes über die Nordküste hinaus weit ausgedehnt worden und floriert im ganzen Land, einschließlich der Orte Punta Cana, Bávaro und Macao; Juan Dolio, San Pedro de Macorís und La Romana, die an der Südostküste gelegen sind; Las Terrenas, Samaná und Las Galeras auf der Halbsinsel Samaná; Puerto Plata, Sosúa, Cabarete, Plaza Grande, Río San Juan und Cabrera, welche an der Nordküste gelegen sind; und die Ballungsräume Santiago im Herzen des Zentraltals (Cibao) und die Hauptstadt Santo Domingo.
Wir sind gemeinsam mit dem Wachstum des Tourismus mitgewachsen. Wir sind die einzige Anwaltskanzlei, die in jedem wichtigen Touristenort des Landes ein Büro eingerichtet hat. Dies ermöglicht es uns, Sie aus erster Hand über die lokalen Akteure, Chancen und Schwierigkeiten in den verschiedenen Orten zu informieren. Dies erspart Ihnen unnötige Ausgaben. Mit unserem Büro in Santo Domingo, können Sie dort vor Ort alle Ihre Angelegenheiten vorbringen und wir koordinieren über unser Netzwerk das weitere Vorgehen, damit Sie Ihre Ziele erreichen. Dafür ist es nicht notwendig, dass Sie selbst reisen.
Unser Service bei Guzmán Ariza ist stets kundenorientiert. Unser Anliegen ist es, dass Sie Zeit und Geld sparen, während Sie umfassend an dem Ort und zu der Zeit, die Sie wünschen, informiert und beraten werden.